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In Astheim wird eine neue, barrierefreie Wohnanlage für Senioren gebaut

ASTHEIM – Zwischen der evangelischen Kirche und dem Bürgerhaus entstehen in Astheim zwei Gebäude für seniorengerechtes Wohnen. Das Vorhaben wurde am Mittwochabend von den drei zuständigen Parlamentsausschüssen einstimmig gebilligt. Bauträger ist das Bischofsheimer Unternehmen MAB. Die Bauträgergesellschaft ist vor allem im Kreis Groß-Gerau tätig und hat bereits mehrere solcher Objekte realisiert. Baubeginn soll im Spätsommer 2018 sein, Ende 2019 sollen die künftigen Bewohner einziehen können. Die Gemeinde verkauft ein früheres Spielplatzgrundstück an die evangelische Kirche, die es in Erbbaupacht an den Bauträger weitergibt.

MAB-Geschäftsführer Michael Adam erläuterte, geplant seien zwei Häuser, die nach dem Bielefelder Modell entstehen werden. Nach diesem Modell haben die Bewohner die Möglichkeit, auf verschiedene Pflegedienst- und andere Serviceleistungen zuzugreifen.

Im vorderen Bereich zur Berliner Straße hin entsteht ein dreigeschossiges Gebäude mit Pultdach und zwölf Wohnungen. Das Pultdach wurde gewählt, weil die Wohnungen im obersten Geschoss dann keine schrägen Wände haben und das Gebäude in seiner Höhe so unter der Höhe des Kirchturms bleibt.

Zwei Gebäude geplant

Das Haus soll über sechs Ein- und sechs Zweizimmerwohnungen verfügen. Im Erdgeschoss werden vier Gewerbeeinheiten untergebracht, unter anderem ein Café, dessen Räume den Bewohnern zur Begegnung dienen soll, eine Bäckerei und die Dienstleister, die Pflegedienste anbieten. Das Café soll tagsüber öffentlich zugänglich sein, es steht Bewohnern aber auch für private Feiern zur Verfügung.

Im hinteren Bereich entsteht ein kleineres Gebäude mit sechs Wohnungen. Sie teilen sich in zwei Ein- und vier Zweizimmerwohnungen auf. In beiden Häusern besteht bei Bedarf die Möglichkeit, aus zwei Zweizimmerwohnungen eine Vierzimmerwohnung zu machen, um Senioren-Wohngemeinschaften zu ermöglichen. Michael Adam betonte, dieses Modell werde zwar oft bei jungen Leuten, aber kaum bei Senioren nachgefragt. Sollte jedoch in Astheim Bedarf für diese Wohnform bestehen, könne beim Bau noch entsprechend reagiert werden.

Wenn das Parlament in seiner heutigen Sitzung zustimmt, soll umgehend ein entsprechender Bebauungsplan realisiert werden. Der Bauträger, der das gesamte Areal von der evangelischen Kirche in Erbbaupacht erwirbt und die beiden Häuser nicht nur errichtet, sondern auch betreibt, will sich um eine öffentliche Förderung einiger Wohnungen bemühen. Dann könnten Mietpreise zwischen 6,50 und 6,90 Euro pro Quadratmeter erzielt werden. Bei nichtgeförderten Wohnungen kalkuliert Michael Adam mit 9,50 bis 10 Euro pro Quadratmeter.

Das Wohnprojekt auf dem Areal zwischen Kirche und Bürgerhaus ist schon länger geplant, wurde jedoch immer wieder verschoben. Bürgermeister Carsten Sittmann sagte, nachdem das Projekt einige Jahre gereift sei, habe sich nun endlich ein Investor gefunden, der auch Betreiber der Wohnanlage sei. Das war immer Wunsch der Gemeinde. Nun müsse schnellstmöglich Baurecht geschaffen werden, um das Projekt zu realisieren. Tatsächlich gab es 2013 schon einmal einen Entwurf einer Darmstädter Planergruppe, der jedoch wieder verworfen wurde.

Der Bauträger will nun noch prüfen, ob auf dem Pultdach eine Fotovoltaikanlage gebaut werden kann.

Der Vorschlag der FWG, die Anlage mit einem Blockheizkraftwerk zu heizen, an das auch das Bürgerhaus angeschlossen werden könne, dessen Heizungsanlage marode sei, lehnte Michael Adam jedoch ab. Die Häuser werden mit Niedrigenergiestandard geplant und deshalb durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit entsprechend günstigen Darlehen gefördert. Bei einem Blockheizkraftwerk könne dieser Niedrigenergiestandard nicht gehalten werden. Deshalb würden die Häuser mit einer Luft-Wärmepumpe-Heizung beheizt.

BIELEFELDER MODELL

Das Bielefelder Modell beinhaltet selbstbestimmtes Wohnen der Senioren mit der Möglichkeit, bei Bedarf Betreuungsangebote zur Miete hinzuzubuchen.

Die Wohnungen müssen zudem barrierefrei sein, es muss einen Dauermietvertrag geben, der vom Vermieter nicht einseitig gekündigt werden kann.

Es müssen im Gebäude Servicepartner für soziale Dienstleistungen vorhanden sein.

Es soll ein Café geben und die Begegnung der Generationen möglich sein. (ha)